ECTS
Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) fördert die Transparenz und Qualität von Studienprogrammen und erleichtert die Anerkennung von formalen, nicht formalen und informellen Studienleistungen. Das System wird in ganz Europa für den Transfer und die Anerkennung von Studienleistungen (im Rahmen der Studierendenmobilität) und ihre Akkumulierung (Anerkennung von Bildungsabschnitten im Zuge eines Hochschulabschlusses) eingesetzt. Es gibt auch Auskunft über die Lehrplangestaltung und Qualitätssicherung eines Studienprogramms.
ECTS-Credits berechnen sich nach dem Arbeitspensum/Workload von Studierenden, d. h. die von den Studierenden im Regelfall benötigte Zeit, um ein positives Lernergebnis zu erzielen (z. B. Unterrichtszeit, Seminararbeiten, Recherche, Prüfungsvorbereitung, Laborarbeiten, Praktika etc.). Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt zwischen 1.500 und 1.800 Stunden, ein Credit steht für einen Workload von 25 bis 30 Stunden und ein akademisches Semester umfasst 30 ECTS. Das bedeutet, dass Erasmus-Studierende für ein akademisches Semester im Ausland im Regelfall 30 ECTS zu absolvieren haben.
Der Transfer und die Akkumulierung von ECTS-Credits wird durch den Gebrauch der ECTS-Schlüsseldokumente (Studienverzeichnis und Kursbeschreibungen, Studienvertrag/Learning Agreement und Abschrift der Studiendaten/Transcript of Records) sowie durch das Diploma Supplement unterstützt.
ECTS kann zur Anerkennung von Studienleistungen bei vertikaler Mobilität (BA, MA, PhD) sowie bei der Zulassung zu weiterführenden Studien herangezogen werden. Es ist allerdings zu beachten, dass die diesbezüglichen Entscheidungen von den zuständigen Stellen getroffen werden.
Mehr Informationen unter ECTS-Leitfaden 2015