Perspektiven durch Praxis im Ausland
Die Europäische Kommission fördert Auslandspraktika innerhalb Europas mit 460 bis 560 € pro Monat je nach Gastland.
Ein Vollzeitpraktikum muss mindestens 2 Monate dauern (maximal 12 Monate) und von der Studiengangsleitung als sinnvolle Ergänzung zum Studium bestätigt werden.
Jedes Unternehmen bzw. jede Trainings- und Forschungseinrichtung oder sonstige Organisation innerhalb der Erasmus+ Programmländer kann als aufnehmende Einrichtung fungieren, ausgenommen sind Organe der Europäischen Union u.ä.
Ihre Optionen
- Pflichtpraktikum: Das Berufspraktikum ist integraler Bestandteil des Studiums und wird im Zeugnis anerkannt (ECTS).
- Freiwilligenpraktikum: Das Praktikum wird vorrangig in der unterrichtsfreien Zeit absolviert und die Anerkennung erfolgt im Diploma Supplement.
- Graduiertenpraktikum: Das Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Studiums absolviert werden, die Bewerbung erfolgt noch während des Studiums. Eine gleichzeitige Einschreibung an einer Hochschule ist während des Praktikums nicht möglich.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden, die einem Studium nachgehen, welches zu einem akademischen Grad führt. Außerordentliche Studierende aus Lehrgängen zur Weiterbildung sind nur dann zugelassen, wenn die Lehrgänge zu einem Master-Grad führen.
- Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Studierende sich gewöhnlich aufhalten. Mobilität in das Herkunftsland ist grundsätzlich möglich, hat aber die niedrigste Priorität.
- Erasmus+ Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und anderen Benachteiligungen sowie für Studierende mit Kind sind möglich.
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