Innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft in Österreich müssen Sie der allgemeinen Meldepflicht nachkommen.

Erforderliche Dokumente:

  • Meldezettel (vom Unterkunftgeber unterschrieben)
  • gültiger Lichtbildausweis oder Reisepass

Zuständige Behörde ist je nach Wohnsitz die Meldebehörde ("Gemeindeamt" oder in größeren Städten "Magistrat"):

Das Team des International Office begleitet die Studierenden zu Beginn der Orientierungstage im Registrierungsprozess.

Erkunden Sie die Umgebung der FH Wiener Neustadt bereits vorab auf diesem Stadtplan für Wiener Neustadt.